
Jetzt gibt es also doch eine Entscheidung im Fall des geworfenen
Bierbechers, der am 13. November im Spiel zwischen Union T.T.I. St. Florian
und dem GAK auf Schiedsrichterassistenten Werner Meixner geworfen wurde,
und dieser eine Platzwunde am Kopf erlitt. Der oberösterreichische
Fußballverband entschied sich für eine 0:3-Strafverifizierung gegen den GAK. "Die Person, die den Becher geworfen hatte, konnte
eindeutig dem GAK-Lager zugeordnet werden. Laut Statuten ist ein
Fanvergehen ein Klubvergehen und danach haben wir gehandelt", erklärt
Verbandspressesprecher Raphael Oberndorfinger.
Drei Stunden lang wurde in Anwesenheit des Schiedsrichterteams sowie der
Funktionäre beider Vereine verhandelt. Während man sich auf Seiten St.
Florians über die Entscheidung freut, herrscht beim GAK ein wenig Ärger,
obwohl der Ausgang der Verhandlung laut GAK-Präsident Benedikt Bittmann
alles andere als überraschend kommt.
"Rein juristisch gesehen hätte man
natürlich nicht so entscheiden dürfen. Die Infrastruktur ist lachhaft
und provoziert nahezu den Wurf eines Bierbechers, auch wenn es natürlich
nicht passieren sollte und darf." Der GAK werde keine Berufung gegen
die Entscheidung einlegen. "Ich denke, dass das wenig Sinn macht. Den
Becher hat ein Grazer geworfen und das ist zu akzeptieren. Wir
verschwenden unsere Kraft daher nicht für so etwas."
von Martin Mandl