Frauen in OÖ

Ist der EINSATZ von NICHT berechtigten Spielerinnen im o.ö. Frauenfußball nur mehr ein KAVALIERSDELIKT?

Kein „Nachspiel“ hatte der Einsatz von 4 nicht berechtigten Spielerinnen in der Begegnung der 1. Runde des Voest-Alpine-Ladies Cups zwischen Union Kleinmünchen-- Union Lembach 4:0 (3:0):

Sachverhalt:

Bei diesem Spiel wurden von den Linzerinnen 4 Akteurinnen eingesetzt, die auch schon in der „Future League“ verwendet wurden, was im Gegensatz zu einem schon länger gültigen Beschluss der Frauenligen steht.

Das Ligaportal hat zum Sachverhalt der sportlichen Leiterin der U. Kleinmünchen, Eva Maria Wirtitsch, folgende Fragen gestellt:

1)Wussten Sie von dem Beschluss der Liga, dass keine Spielerinnen der „Future League“ im Cup/oder in der Meisterschaft des Frauen-Unterhauses eingesetzt werden dürfen?

Eva Maria Wirtitsch: „Die grundsätzliche Regelung zum Einsatz von Future-League-Spielerinnen im Frauen-Unterhaus war uns bekannt. Für das betreffende Cupspiel sind wir allerdings davon ausgegangen, dass diese Regelung nicht entsprechend zur Anwendung kommt, da es nach unserem Verständnis keine ausdrückliche Cupbestimmung gibt, die den Einsatz dieser Spielerinnen untersagt.

Es handelt sich daher nicht um einen bewussten Verstoß gegen eine bekannte Regelung, sondern um eine Fehleinschätzung bei der Kaderzusammenstellung.“

2)Warum wurden die „Verstärkungen“ herangezogen?

„Es ging dabei nicht darum. sich bewusst einen unzulässigen sportlichen Vorteil zu verschaffen oder eine Regelung zu umgehen-wir haben das Cupspiel mit großen Teilen unserer U 16 bestritten, die in der U 16-Girls Elite-Liga spielt, die im Rahmen von Freundschaftsspielen ausgetragen wird. Rückblickend hätte die Situation jedenfalls genauer geprüft werden müssen. Das ist uns bewusst und wir nehmen die Angelegenheit entsprechend ernst“.

3)Sind Sie tatsächlich der Meinung, dass bei „großen Frauenfußballvereinen“ wie Union Kleinmünchen oder LASK beliebige „Verschiebungen“ zwischen den Kadern erlaubt sind?

„Nein, von beliebigen Verschiebungen kann selbstverständlich keine Rede sein. Auch wir sind der Meinung, dass klare und für alle Vereine gleichermaßen nachvollziehbare Regelungen notwendig sind und eingehalten werden müssen“.

4) Welche Konsequenzen wurden im Verein gezogen? welche Konsequenzen gibt es bei den Trainern bzw. wer ist verantwortlich, weil ja doch 4 Spielerinnen „illegal“ eingesetzt wurden?

„Wir haben den Vorgang intern aufgearbeitet und mit allen Beteiligten besprochen. Die Verantwortung für die Kaderzusammenstellung und die Prüfung der entsprechenden Voraussetzungen liegt grundsätzlich bei den dafür zuständigen sportlichen Verantwortlichen. Gleichzeitig möchten wir hier keine einzelne Person an den Pranger stellen. Für uns steht daher weniger die Frage nach einer öffentlichen Schuldzuweisung im Vordergrund, sondern vielmehr, sicherzustellen, dass sich eine solche Situation nicht wiederholt.“

Anmerkung:

Dass Spielerinnen der „Future-League“ (nur bei Vereinen der ADMIRAL- Frauen-Bundesliga möglich) wegen der „Nähe“ zur höchsten Frauen- Spielklasse Österreichs nicht im O.Ö. Frauen-Unterhaus eingesetzt werden dürfen, soll Wettbewerbsverzerrung….. usw. hintanhalten, weil möglicherweise Akteuren, die auch schon in der Bundesliga kickten, „überqualifiziert“ für das Unterhaus wären.

„Glasklarer Verstoß“

Der Cheftrainer der Gäste, Gerhard Gierlinger, wandte sich nach Kenntnisnahme der Umstände in einem „Hinweis-Schreiben an den OÖFV, um darauf aufmerksam zu machen, dass hier 4 Spielerinnen unzulässig eingesetzt wurden.

„Uns stand im Pokal ein völlig anderes Team unter „Kleinmünchen 1 c“ gegenüber als jene Mannschaft, die unter derselben Bezeichnung 1 Woche später in der Meisterschaft der Frauenklasse Nord/Ost mit 0:7 bei der SPG Eidenberg / Gramastetten / Lichtenberg verlor. Für mich wurde klar gegen den Beschluss verstoßen.“

Abweisung der „Beschwerde“ aus formalen Gründen

In seiner Sitzung vom Mittwoch, 2. September, war der Strafausschuss der Meinung: „dass das Schreiben (des Trainers der Union Lembach) die erforderlichen formalen Voraussetzungen für einen offiziellen Einspruch nicht erfüllt. Da somit kein form- und fristgerechter Einspruch eingebracht wurde, war das sportliche Ergebnis zu beglaubigen.“

Stellungnahme des OÖFV:

In einer Aussendung weist der Verband diesbezüglich daraufhin, dass seit jeher im Zuge des Spielabschlusses seitens der Vereine die Kontrolle zu erfolgen hat, ob alles korrekt abgelaufen ist. Wenn ein Verein einen möglichen Regelverstoß vermutet, liegt es an ihm, die erforderlichen Schritte einzuleiten und gegebenenfalls innerhalb der vorgesehenen Fristen einen formgerechten offiziellen Einspruch einzubringen.“

Weiter wird ausgeführt, dass der Verband zwar „Regelhüter“ ist, jedoch keine Ermittlungsbehörde. Die entsprechenden Gremien werden nur aktiv, wenn eine Anzeige oder ein fristgerechter Einspruch eingeht.

Fair-Play bleibt auf der Strecke

Diese Entscheidung des STRUMA ist zwar juristisch einwandfrei, gleichzeitig bleibt das Unbehagen, dass hier eindeutig gegen einen Ligabeschluss verstoßen wurde und das aber ohne Konsequenz für die Siegerinnen bleibt, die sich mit „fremden Federn“ geschmückt haben.

Dementsprechend enttäuscht reagierte Cheftrainer Gerhard Gierlinger: „Ich war überzeugt, dass eine Entscheidung nur zu unseren Gunsten getroffen werden könnte und damit der Bruch des bindenden Beschlusses geahndet würde. Ich habe mich nach besten Kräften bemüht, beim OÖFV dagegen vorzugehen.

Wenn klare Vereinbarungen nicht mehr eingehalten werden und auch die Sanktion ausbleibt, verkommen Verstöße zum Kavaliersdelikt zulasten der betroffenen (kleinen) Vereine“.

Helmut Pichler