Mit Spannung wurde heute Montag die Entscheidung des Protestkomitees der österreichischen Bundesliga erwartet, ob der LASK in zweiter Instanz die Lizenz erhält. Das Komitee unter Vorsitz von RA Dr. Andreas Grundei (weitere Mitglieder: Mag. Kurt Temm, Mag. Walther Wawronek) hat nach Prüfung und Evaluierung der vom Lizenz- und Protestbewerber LASK Linz eingereichten Unterlagen folgende Lizenzentscheidung für die Bundesliga-Saison 2012/13 getroffen:
Der Protest des LASK Linz wurde zurückgewiesen
Stellungnahme von RA Dr. Andreas Grundei, Vorsitzender des Protestkomitees: "Die Bundesliga trägt als Bewerbshüter die Verantwortung dafür, dass die Lizenzbewerber ein faires Verfahren erhalten. Dies bedingt, dass die vereinbarten und von den Klubs beschlossenen Regeln sowohl von den Klubs als auch von den Gremien eingehalten werden. Der Protest von LASK Linz wurde nicht ordnungsgemäß eingebracht und war daher gemäß den geltenden Lizenzbestimmungen (Abschnitt 5.4 Absatz (E) zurückzuweisen. Infolgedessen bleibt die vom Senat 5 getroffene Entscheidung der Lizenzverweigerung aufrecht.“
Stellungnahme von Bundesliga-Vorstand Georg Pangl: "Für LASK Linz ist dieses Ergebnis sicherlich nicht erfreulich. Es ist bedauerlich, dass es dem letzten der 20 Bundesliga-Klubs im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens nicht gelungen ist, die Lizenz zu erhalten. Zur Frage der sportlichen Qualifikation bzw. des Abstiegs und der Relegation gilt es nun das Ergebnis eines etwaigen Schiedsgerichtsverfahrens Ende Mai abzuwarten.“
Weiterer Ablauf des Lizenzierungsverfahrens
Mit der Entscheidung des Protestkomitees ist das Verfahren innerhalb der Bundesliga abgeschlossen.
Nach dem Ende des verbandsinternen Verfahrens kann innerhalb von sieben Tagen (folglich bis 21. Mai 2012) Klage beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht eingebracht werden, das anstelle eines ordentlichen Gerichts entscheidet. Eine eventuell notwendige Entscheidung würde bis zum 31. Mai 2012 (=UEFA-Frist) getroffen.
Peter-Michael Reichel fassungslos
LASK-Präsident Peter-Michael Reichel reagierte mit Entsetzen auf den Urteilsspruch des Protestkomitees. "Es ist unglaublich. Entsetzlich, das ist ein Wahnsinn. Dadurch ruhen die ganzen Vorbereitungen, wir sind handlungsunfähig", war der erste Kommentar Reichel am Montagabend gegenüber der APA - Austria Presse Agentur.
Reichel kündigte an, dass der LASK "selbstverständlich" nun auch den nächsten Schritt, den Gang vor das Schiedsgericht, antreten wird. "Wir haben das vor neun Jahren ja schon einmal erlebt. Damals ist es 3:0 für den LASK ausgegangen, aber da ging es ja um die Finanzen, diesmal handelt es sich ja offenbar um einen Formalfehler", sagte Reichel. Gemeinsam mit dem Anwalt werde man am Dienstag die Lage besprechen.
Vorerst war Reichel nicht klar, um welchen Formalfehler es sich handle. Darüber gab auch die Bundesliga-Aussendung keinerlei Aufschluss.
Weitreichende Folgen auch für die Regionalliga
Würde den Linzern die Lizenz auch in dieser letzten Instanz verweigert werden, würden sie kommende Saison in der Regionalliga Mitte eingegliedert werden.
Auch für die Klubs der heurigen Regionalliga-Spielzeit hätte eine Lizenverweigerung Folgen. Der GAK würde dann automatisch gegen den TSV Hartberg Relegation spielen, die Anzahl der diesjährigen Absteiger in der Regionalliga Mitte würde unausweichlich vier betragen.
Quelle: bundesliga.at / kleinezeitung.at