Regionalliga West

Austria Salzburg siegt vor Gericht

Wie austria salzburg svvon Seiten der Austria beantragt, hat die RLW-Kommission sowohl die Anträge von Bregenz, Kufstein als auch Hard zurückgewiesen. Allesamt forderten von der Austria eine Rückerstattung beziehungsweise eine Beteiligung an den Kosten, die sie aufgrund Behördenvorgaben für die Spiele gegen die Salzburger aufzubringen hatten.

"Diese Entscheidungen waren richtig und wichtig. Rechtsstaatliche Verfahrensgrundsätze wie jener des rechtlichen Gehörs sind auch im Sport- und im Fußballrecht unbedingt einzuhalten. Besonders wichtig erscheint der Hinweis in der Begründung zum Zurückweisungsbeschluss, „dass die grundsätzliche Antragstellung, den Gastverein zum Ersatz aller in Zusammenhang mit den behördlichen Auflagen verbundenen bisherigen und künftigen Kosten – ganz oder zur Hälfte – zu verpflichten, in den einschlägigen verbandsrechtlichen Bestimmungen nicht (!) gedeckt ist und allenfalls einen zivilrechtlich zu verfolgenden Anspruch darstellen.", so Obmann Dr. Walter Windischbauer in einer Presseaussendung des SV Austria Salzburg. „Damit sollte auch für die Zukunft klargestellt sein, dass derartige Anträge – auch dann, wenn sie frühzeitig gestellt werden – keine taugliche Grundlage in den Bestimmungen des ÖFB finden."

Damit ist der Austria Salzburg schon vor dem ersten Meisterschaftsspiel im neuen Jahr ein wichtiger Sieg gelungen. Im aller schlimmsten Fall wären hohe Zahlungsaufforderung auf den Verein niedergeprasselt. Nun kann sich auch die Leitung des Klubs vollkommen auf die Meisterschaft und die damit verbundenen Aufgaben konzentrieren.