Nachdem der SV Stripfing vor einer Woche die Lizenz für die 2. Liga aufgrund fehlender Infrastruktur und Problemen bei den Jugendteams verweigert wurde, erhielt man diese nun auch in zweiter Instanz nicht. Damit bleibt dem Tabellenführer der Regionalliga Ost nur mehr der Gang vor das Ständig Neutrale Schiedsgericht.
Auch wenn keine Details bekannt sind, so gibt es doch Eckpunkte die zu erfüllen der SV Stripfing (noch) nicht in der Lage war:
Sportlicher Knackpunkt:
„Der Zulassungsbewerber muss mindestens acht Nachwuchsmannschaften (davon maximal vier im Rahmen einer Spielgemeinschaft) führen“, wird in den entsprechenden Bestimmungen angeführt. Der Tabellenführer erfüllt mit acht Teams zwar die Bestimmungen in Sachen Gesamtanzahl, Problem sind aber die sechs in Spielgemeinschaften. Diese sind mit Prottes, Weikendorf und Angern. Die zulässige Gesamtanzahl wird dabei um zwei überschritten. Der zu erfüllende Punkt "Nachwuchsmannschaften" wird daher nicht erfüllt.
Infrastruktureller Knackpunkt:
Seit dem letzten (erfolgreichen) Zulassungsantrag vor einem Jahr sind an der Spielstätte der Marchfelder keine wesentlichen Veränderungen vorgenommen worden. Das ist für die Bundesliga nun ein Problem. Stripfing möchte die Umbauarbeiten erst dann starten, wenn man auch mit Sicherheit weiß, dass sie sich auszahlen. Sprich, wenn man die Linzenz für die 2. Liga schon hat. Mehrere Container wurden in der Zwischenzeit auf der Anlage aufgestellt.
Auf der Seite der österreichischen Bundesliga werden keine Details genannt: „Dem SV Stripfing wurde die die Zulassung für die kommende Saison 2023/24 verweigert. Damit ist das Verfahren bzw. der Instanzenweg innerhalb der Bundesliga abgeschlossen.“ Nun bleibt eine Frist von acht Tagen für eine endgültige Entscheidung.
MW